Ab sofort können wir Ihnen Desinfektionsmittel, welches nach dem WHO Standard prodziert wird, anbieten. Hierbei handelt es sich um die folgende Zusammensetzung:
Ethanollösung zur Herstellung von Desinfektionsmitteln für die Händedesinfektion. Die Zusammensetzung entspricht der Rezeptur 5 der Allgemeinverfügung vom 09.04.2020:
89,06 % v/v Ethanol (96 % v/v, vergällt),
4,17 % v/v Wasserstoffperoxid (3 % v/v),
0,73 % v/v Glycerol (98 % v/v),
6,04 % v/v Wasser
Dosierung:
Gebrauchsfertiges Händedesinfektionsmittel wird unverdünnt verwendet.
Dieses Händedesinfektionsmittel wird auf Basis der Allgemeinverfügung zur Zulassung 2-Propanol-haltiger und Ethanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion zur Abgabe an und Verwendung durch berufsmäßige Verwender und Verbraucher sowie zur Zulassung 1-Propanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion zur Abgabe an und Verwendung durch
berufsmäßige Verwender aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit und zur Aufhebung der Allgemeinverfügungen vom 4. und vom 20. März 2020 (Aktenzeichen 710 30/01.00001 und 710 30/01.00002) gefertigt und sollte vor dem 06.10.2020 verbraucht werden.